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Reiserücktrittversicherung - Buchen ohne Risiko
Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast, aus welchen Gründen auch immer, einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.

Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
Den entsprechenden Versicherungsschein übersendet Ihnen die Tourist-Info Blaibach auf Anforderung.
Preisbeispiel
+Gesamtpreis der Reise
Reisepreis: 500 €Storno-Versicherung
(Reiserücktritt-und Reiseabbruch)
Beitrag: 17 €StornoPlus-Versicherung
(Reiserücktritt, Krankenrücktransport, Reisegepäck-Versicherung)
Beitrag: 26 €Abschlussfrist:
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.