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LOGO / WAPPEN

Für das visuelle Erscheinungsbild der Gemeinde sind das gemeindliche Wappen und das Logo wichtige Bestandteile. Das Wappen ist ein Hoheitszeichen und darf ohne Genehmigung der Gemeinde nicht verwendet werden. Zum Halbjahr 2014 wurde das Corporate-Design mit neuem Logo eingeführt. Das neue Logo darf ausschließlich ohne Hoheitszeichen für nicht gemeindliche Zwecke verwendet werden.

Logobeschreibung:

Als Grundstock nahm man einen würfelförmigen Granitstein (Raute, Kubus, Quader), der zum einen in Verbindung mit dem Steinhauerdorf Blaibach und zum anderen auch mit dem Konzerthaus steht, das wie ein gekippter Würfel mit einer abgeschnittener Unterkante wirkt. Zum anderen wurde das Blaibacher Wappen und die daraus resultierenden Farben (Primärfarben Warm-Rot, Steingrau und Weiß) herangezogen. Neben dem gekippten Pflasterstein wurde ein Stern gewählt, der für Qualität, für Positives und für Optimismus steht. Letztendlich wurde ein großes B für Blaibach gewählt, wobei im oberen Bereich der Stern und im unteren Bereich der gekippte Pflasterstein eingefügt wurde. Für den Slogan "Gemeinde Blaibach - hier spielt die Musik!" sind drei Schriftarten gewählt worden, die für kraftvoll, modern und persönlich stehen sollen.

Richtlinien Logo-Verwendung
(PDF zum download)

Logos zum Downlaod:


Amtliche Wappenbeschreibung:

In Rot ein aufrechter silberner Drache mit Stachelschwanz, der im rechten Fang einen goldenen Klöpfel hält und den linken Fang auf einen goldenen Schild mit blauem Balken stützt.

Wappengeschichte:
Der Drachen ist das Wappentier des Klosters Reichenbach am Regen und symbolisiert die enge Verbindung Blaibachs mit dem Kloster als wichtigem Grundbesitzer im Gemeindegebiet; die erste urkundliche Nennung Blaibachs im Jahr 1182 erfolgte in Verbindung mit der Übertragung eines Hofes in Blaibach an das Kloster Reichenbach. Der Klöpfel in den Fängen des Drachen erinnert an das in der Gegend bis Mitte des 20. Jahrhunderts blühende Steinmetzgewerbe. Der goldene Schild mit blauem Balken ist das Familienwappen der Nothafft, die als adelige Grund- und Niedergerichtsherren zu den bedeutendsten Inhabern der Hofmark Blaibach gehörten.

Die amtlichen Fahnenfarben sind weiß-blau-gelb.

Rechtsgrundlage für die Wappeneinführung ist der Beschluss des Gemeinderats und Zustimmung der Regierung der Oberpfalz (Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 17.08.1981).