GUTi Gästekarte und Kurbeitrag

Erleben & Sparen mit der Gästekarte

Blaibach bietet seinen Gästen einen ganz besonderen Service!

Freie Fahrt mit Bus und Bahn + zahlreiche Ermäßigungen.

Mit dem GUTi-Logo wird Ihre Gästekarte zu Ihrem persönlichen Fahrschein für Bus und Bahn im gesamten GUTi-Tarifgebiet Bayerischer Wald (siehe Karte). Das Tarifgebiet erstreckt sich über die Landkreise Cham, Freyung-Grafenau und Regen, bis nach St. Englmar im Landkreis Straubing-Bogen. Das GUTi gilt sogar über Landesgrenzen hinaus in den westlichen Bezirk Pilsen. Kostenfreie Fahrten sind somit auf rund 200 Bus- und Bahnlinien und auf einem Streckennetz von 3.200 km möglich.

Zum Fahrplandownload

GUTi Gültigkeitsbereich 

Wie funktioniert die GUTi Gästekarte?

Die Gästekarte wird bei der Anmeldung vom Beherbergungsbetrieb direkt bei der Ankunft ausgehändigt. Nur Gästekarten mit dem GUTi-Logo sind als Fahrschein gültig.
Vorübergehend sind auch noch die Gästekarten mit dem Logo VLC (Verkehrsverbund Landkreis Cham) gültig.

Gästekarte einstecken und immer dabeihaben – sie muss zur Nutzung als kostenloser Fahrschein vorgezeigt werden.

Jeder Gast (Erwachsene, Kinder ab 6 Jahren) erhält seine persönliche Gästekarte im Scheckkartenformat. Die Gästekarte gilt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes – von der Ankunft bis zur Abreise. 

Bitte tragen Sie auf der Rückseite Ihren Namen, Ihren Aufenthaltszeitraum und den Namen Ihrer Unterkunft ein. 
Die Gästekarte gilt als Fahrschein nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis.

Die kostenlose Nutzung gilt montags bis freitags ab 8 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab 0 Uhr in allen Bus-, Zug- und Rufbuslinien im Tarifgebiet.

Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Zur Kapazitätssicherung werden Gruppen ab 8 Personen gebeten, sich bei den Verkehrsunternehmen anzumelden.

Nutzen Sie den „Mobilen Urlaubsservice“ mit der „Wohin-Du-willst-App“ für Fahrpläne und mehr!

Zusätzlich erhalten Sie Ermäßigungen und Vergünstigungen bei vielen verschiedenen Freizeiteinrichtungen.

Im Landkreis Cham ist eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Zügen möglich.

Der Kurbeitrag

  • ab 01.01.2020 beträgt der Kurbeitrag pro Tag 1,20 €
  • Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind beitragsfrei
  • Personen ab 16 Jahre: 1,20 €
  • Gäste mit einem Schwerbehindertenausweis ab 70 % sind beitragsfrei. Ist die Notwendigkeit einer Begleitperson bescheinigt, wird diese ebenso von der Abgabe des Kurbeitrags befreit.

Diese Beitragsregelung gilt auch für die zweite und jede weitere Person einer Familie.

Die Satzung ist in der Gemeindeverwaltung Blaibach, Kirchplatz 6 oder unter: https://www.blaibach.de/fileadmin/user_upload/satzungen/Kurbeitragssatzung_ab_01.01.2020.pdf einsehbar.